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Direkte Demokratie: Was?

In einer Demokratie sind die Bürger_innen der Souverän. Deren Macht wird durch die Wahlen an Parlamente übertragen, wo die Entscheidungen gefällt werden. Diese indirekte Demokratie kann ergänzt werden durch Volksabstimmungen. In einzelnen Fragen können dann die Bürger_innen direkt und verbindlich entscheiden.

Wir fordern: Direkte Demokratie von der Bevölkerung für die Bevölkerung. Das ist die Direkte Demokratie.

Direkte Demokratie: Warum?

Wenn sich Bürger_innen für ihre Anliegen wirksam einsetzen können, erleben sie Demokratie hautnah mit. Das ist die beste Garantie für Demokratie. In Ländern mit Direkter Demokratie nehmen die gewählten Vertreter_innen Rücksicht auf die Interessen der Bevölkerung und erklären ihre Vorhaben. Denn sonst droht die Gefahr, dass es darüber eine Volksabstimmung gibt.

Und es gilt: Wer mitreden kann, hat mehr Interesse an der Politik und ist zufriedener mit dem politischen System. Die Chancen für Korruption sinken. Erfahrungen belegen zudem, dass der Staat weniger Geld ausgibt, wenn Bürger_innen mitentscheiden. Gleichzeitig steigt die Steuermoral.

Direkte Demokratie: Wie?

Wir treten für verbindliche Volksabstimmungen ein, die die Bürger_innen selbst initiieren können.

Dazu schlagen wir ein dreistufiges Verfahren vor:

Volksinitiative
Volksbegehren
Volksabstimmung

Dabei soll es ausreichend es ausreichend Raum für eine breite Diskussion innerhalb der Bevölkerung sowie zwischen Parlament und Initiative geben. Mit der Initiativ-Volksabstimmung bekommt die Bevölkerung ein „Gaspedal“: Sie kann Themen auf die politische Agenda setzen, die sonst unbearbeitet bleiben. Es gibt aber auch eine „Bremse“: Mit der Veto-Volksabstimmung kann die Bevölkerung neue Gesetze des Parlaments und politische Vorhaben der Regierung überprüfen.

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Direkte Demokratie: Welche Prinzipien?

Der Prozessablauf soll …
wirksam sein – durch Verbindlichkeit des Abstimmungsergebnisses
dialogisch sein – durch ausführlichen öffentlichen Diskurs in der Bevölkerung und zwischen Initiative und Parlament
Menschenrechts-konform sein – mit Überprüfbarkeit zu Beginn
Bürger_innen-freundlich sein – durch praxistaugliche Ausgestaltung mit Ausrichtung auf eine Nutzung durch die Zivilgesellschaft
fair sein – durch Chancengleichheit in der Abstimmungsauseinandersetzung und durch Transparenz der Finanzierung.

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